AVB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der
AB Kork-Handel GmbH & Co. KG Stand Oktober 2021


Inhaltsverzeichnis

  1. Geltungsbereich
  2. Vertragsschluss
  3. Preise und Zahlungsbedingungen
  4. Liefer- und Versandbedingungen
  5. Höhere Gewalt
  6. Verzögerung der Leistung auf Wunsch des Kunden
  7. Lieferverzug
  8. Eigentumsvorbehalt
  9. Wareneingangskontrolle
  10. Mängelhaftung / Gewährleistung
  11. Haftung
  12. Verjährung
  13. Schutzrechte und Nutzungsverbot
  14. Zurückbehaltung, Abtretung, Aufrechnung
  15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vertragssprache
  16. Datenschutz
  17. Kontaktdaten

 

1) Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend "AVB") der AB KorkHandel GmbH & Co. KG (nachfolgend "Verkäufer"), gelten für alle Verträge über den Verkauf und die Lieferung von Waren, die ein Unternehmer (nachfolgend "Kunde") mit dem Verkäufer unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Fax, E-Mail, Brief) ausschließlich durch individuelle Kommunikation im Sinne des § 312j Abs. 5 Satz 1 BGB abschließt. Andere Bedingungen des Kunden erkennt der Verkäufer nicht an. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

1.2 Diese AVB gelten auch ausschließlich, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an diesen ohne besonderen Vorbehalt ausführt

1.3 Diese AVB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen ohne erneute Einbeziehung bis zur Stellung neuer AVB durch den Verkäufer.

1.4 Unternehmer im Sinne dieser AVB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.5 Unternehmer im Sinne dieser AVB sind auch Behörden oder sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts, wenn diese bei Vertragsschluss ausschließlich privatrechtlich handeln.

 

2) Vertragsschluss

Der Kunde kann per Telefon, Fax, E-Mail, Brief oder über das auf der Website des Verkäufers vorgehaltene Online-Kontaktformular eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebots an den Verkäufer richten. Der Verkäufer lässt dem Kunden auf dessen Anfrage hin per E-Mail, Fax oder Brief, ein verbindliches Angebot zum Verkauf der vom Kunden zuvor ausgewählten Ware aus dem Warensortiment des Verkäufers zukommen. Dieses Angebot kann der Kunde durch eine gegenüber dem Verkäufer abzugebende Annahmeerklärung per Fax, E-Mail oder Brief oder durch Zahlung des vom Verkäufer angebotenen Kaufpreises innerhalb von 7 (sieben) Tagen ab Zugang des Angebots annehmen, wobei für die Berechnung der Frist der Tag des Angebotszugangs nicht mitgerechnet wird. Für die Annahme durch Zahlung ist der Tag des Zahlungseingangs beim Verkäufer maßgeblich. Fällt der letzte Tag der Frist zur Annahme des Angebots auf einen Samstag, Sonntag, oder einen am Sitz des Kunden staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Nimmt der Kunde das Angebot des Verkäufers innerhalb der vorgenannten Frist nicht an, so ist der Verkäufer nicht mehr an sein Angebot gebunden und kann wieder frei über die Ware verfügen. Hierauf wird der Verkäufer den Kunden in seinem Angebot nochmals besonders hinweisen.

 

3) Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Die angegebenen Preise des Verkäufers sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Verpackungs- und Versandkosten, Verladung, Versicherung (insbesondere Transportversicherung), Zölle, Abgaben und Gebühren werden gegebenenfalls gesondert berechnet.

3.2 Dem Kunden stehen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, die ihm im Angebot des Verkäufers mitgeteilt werden.

3.3 Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle). Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Kunde die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.

3.4 Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.

3.5 Bei Auswahl der Zahlungsart Rechnungskauf wird der Kaufpreis fällig, nachdem die Ware geliefert und in Rechnung gestellt wurde. In diesem Fall ist der Kaufpreis innerhalb von 7(sieben) Tagen ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Verkäufer behält sich vor, die Zahlungsart Rechnungskauf nur bis zu einem bestimmten Bestellvolumen anzubieten und diese Zahlungsart bei Überschreitung des angegebenen Bestellvolumens abzulehnen.

3.6 Eine Zahlung gilt als eingegangen, sobald der Gegenwert einem der Konten des Verkäufers gutgeschrieben wurde. Im Falle des Zahlungsverzuges, hat der Verkäufer Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die übrigen gesetzlichen Rechte des Verkäufers im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden bleiben hiervon unberührt. Sofern Forderungen überfällig sind, werden eingehende Zahlungen zunächst auf eventuelle Kosten und Zinsen, sodann auf die älteste Forderung angerechnet.

3.7 Sollten nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen eintreten (z.B. Währungsschwankungen, unerwartete Preiserhöhungen der Lieferanten etc.) ist der Verkäufer berechtigt, die Preiserhöhung an den Kunden weiterzugeben. Dies gilt jedoch nur, wenn die Lieferung vereinbarungsgemäß später als vier Monate nach dem Vertragsschluss erfolgen soll.

 

4) Liefer- und Versandbedingungen

4.1 Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist.

4.2 Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies den Gebrauch nur unerheblich beeinträchtigt und den Vertragszweck nicht gefährdet. Im Falle zulässiger Teillieferungen ist der Verkäufer berechtigt, auch Teilrechnungen zu stellen.​​​​​​​

4.3 Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt der mangelfreien und rechtzeitigen Vorlieferung sowie unvorhersehbarer Produktionsstörungen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Der Verkäufer wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet.​​​​​​​

4.4 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware geht auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer die Kosten des Transportes trägt. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf besonderen Wunsch und auf Rechnung des Kunden. Schuldet der Verkäufer die Aufstellung und Montage, geht die Gefahr mit der Beendigung der Aufstellungs- und Montagearbeiten und der Übergabe an den Kunden über.​​​​​​​

4.5 Für den Fall, dass sich der Versand der Ware an den Kunden aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, verzögert, erfolgt der Gefahrübergang bereits mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden. Eventuell anfallende Lagerkosten hat nach Gefahrübergang der Kunde zu tragen.

4.6 Damit der Verkäufer bei innergemeinschaftlichen Lieferungen von der Umsatzsteuer befreit werden, benötigt er vom Kunden eine sog. Gelangensbestätigung. Der Kunde ist daher verpflichtet, dem Verkäufer nach Erhalt der Ware schriftlich zu bestätigen, dass er als Abnehmer die Ware als Gegenstand einer innergemeinschaftlichen Lieferung erhalten hat.​​​​​​​

4.7 Soweit Mehrwertsteuer in der Abrechnung des Verkäufers nicht enthalten ist, insbesondere weil er aufgrund der Angaben des Kunden von einer „innergemeinschaftlichen Lieferung“ im Sinne des § 4 Nr. 1 b i. V. m. § 6 a UStG ausgeht und er nachträglich mit einer Mehrwertsteuer belastet wird (§ 6 a IV UStG), ist der Kunde verpflichtet, den Betrag, mit dem der Verkäufer belastet wird, an diesen zu bezahlen. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob der Verkäufer Mehrwertsteuer, Einfuhrumsatzsteuer oder vergleichbare Steuern im Inland oder im Ausland nachträglich abführen muss.

 

5) Höhere Gewalt

Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben und bei längerfristigen Verzögerungen ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass hieraus irgendwelche Ansprüche gegen den Verkäufer hergeleitet werden können. Als höhere Gewalt gelten alle für den Verkäufer unvorhersehbaren Ereignisse oder solche, die – selbst wenn sie vorhersehbar waren – außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegen und deren Auswirken auf die Vertragserfüllung durch zumutbare Bemühungen des Verkäufers nicht verhindert werden können. Etwaige gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

 

6) Verzögerung der Leistung auf Wunsch des Kunden

Werden Versand oder Zustellung der Ware auf Wunsch des Kunden um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Kunden für jeden weiteren angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Kaufpreises, höchstens jedoch insgesamt 5 % des Kaufpreises, berechnet werden. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens bleibt den Vertragsparteien unbenommen.

 

7) Lieferverzug

7.1 Wird der Liefertermin vom Verkäufer nicht eingehalten, hat ihm der Kunde eine angemessene Nachfrist, mindestens in Textform, zu setzen.​​​​​​​​​​​​​​

7.2 Der Kunde ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Nachfrist erfolglos abgelaufen ist.

7.3 Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung vereinbarter Termine zu vertreten haben, kann der Kunde - sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist -, eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 10 % des Netto-Preises für die von dem Verzug betroffene Lieferung verlangen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die fristgerechte Lieferung als eine wesentliche Vertragspflicht vereinbart wurde oder die Nichteinhaltung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers beruht​​​​​​​.

7.4 Der Kunde hat auf Verlangen des Verkäufers innerhalb angemessener Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt, Schadensersatz statt der Leistung verlangt oder auf die Lieferung besteht.

 

8) Eigentumsvorbehalt

8.1 Der Verkäufer behält sich bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Weiterhin behält sich der Verkäufer das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller seiner Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor​​​​​​​.

8.2 Wird das Eigentum des Verkäufers mit fremdem Eigentum verarbeitet, verbunden oder vermischt, erwirbt der Verkäufer Eigentum an der neuen Sache nach Maßgabe des § 947 BGB.​​​​​​​

8.3 Gegenstände unter Eigentums- oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Dem Kunden ist nur als Wiederverkäufer eine Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass dem Verkäufer vom Kunden dessen Ansprüche gegen seine Abnehmer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung wirksam abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung überträgt. Der Kunde tritt durch den Vertragsabschluss seine Ansprüche im Zusammenhang mit solchen Veräußerungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber an den Verkäufer ab, der diese Abtretung gleichzeitig annimmt​​​​​​​.

8.4 Der Kunde hat Zugriffe Dritter auf die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehende Ware oder auf die abgetretenen Forderungen unverzüglich mitzuteilen. Er hat an den Verkäufer abgetretene, von ihm eingezogene Beträge sofort an den Verkäufer abzuführen, soweit dessen Forderung fällig ist.​​​​​​​

8.5 Soweit der Wert der Sicherungsrechte des Verkäufers die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 10% übersteigt, wird der Verkäufer auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Anteil der Sicherungsrechte freigeben.​​​​​​​

 

9) Wareneingangskontrolle

9.1 Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt.​​​​​​​

9.2 Die weitere Verwendung mangelhafter Ware ist unzulässig. Konnte ein Mangel im Wareneingang nicht entdeckt werden, ist jede weitere Verwendung der Ware unverzüglich nach Entdeckung einzustellen.​​​​​​​

9.3 Der Kunde wird dem Verkäufer unverzüglich eine repräsentative Menge mangelhafter Ware überlassen. Er räumt dem Verkäufer die zur Prüfung des gerügten Mangels erforderliche Zeit ein. Bei unberechtigten Beanstandungen behält sich der Verkäufer die Belastung des Kunden mit dem angefallenen Überprüfungsaufwand vor.​​​​​​​

9.4 Die Mängelrüge entbindet den Kunden nicht von der Einhaltung seiner Zahlungsverpflichtungen.

 

10) Mängelhaftung / Gewährleistung

Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung. Hiervon abweichend gilt:

10.1 Im Rahmen der Nacherfüllung ist der Verkäufer nach eigener Wahl zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist berechtigt.

10.2 Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an den Verkäufer zurückzusenden. Das Rücksendepaket muss den Grund der Rücksendung, den Kundennamen und die für den Kauf der mangelhaften Ware vergebene Nummer enthalten, die dem Verkäufer die Zuordnung der zurückgesandten Ware ermöglicht. Solange und soweit die Zuordnung der Rücksendung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich ist, ist der Verkäufer zur Entgegennahme zurückgesandter Ware und zur Rückzahlung des Kaufpreises nicht verpflichtet. Die Kosten einer erneuten Versendung trägt der Kunde.​​​​​​​

10.3 Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, kann der Verkäufer vom Kunden eine Nutzungsentschädigung gem. § 346 Abs. 1 BGB geltend machen. Sonstige gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt​​​​​​​

10.4 Nachbesserungen durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte bedürfen der Zustimmung des Verkäufers.​​​​​​​

10.5 Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, Material- und Austauschkosten sind ausgeschlossen, soweit sich die Aufwendungen erhöhen, weil die Ware nachträglich an einen anderen Ort als den ursprünglichen Erfüllungsort verbracht wurde, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Dies gilt entsprechend für Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gemäß § 445a BGB, vorausgesetzt der letzte Vertrag in der Lieferkette ist kein Verbrauchsgüterkauf​​​​​​​

10.6 Für Ersatzleistungen und Nachbesserungen gelten die gleichen Gewährleistungsbedingungen wie für die ursprünglich gelieferte Sache.​​​​​​​

10.7 Mängelansprüche entstehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche, es sei denn der Kunde kann nachweisen, dass die gerügte Störung nicht durch diese Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten verursacht worden sind.​​​​​​​

10.8 Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Kunden gegen den Verkäufer gemäß § 445a BGB bestehen nur insoweit, als die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Daher bestehen keine Rückgriffsansprüche, wenn der Kunde mit seinem Abnehmer über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehende Vereinbarungen, wie z.B. zu Garantien, Vertragsstrafen oder Kulanzregelungen, getroffen hat​​​​​​​.

10.9 Bei gebrauchten Waren sind die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln ausgeschlossen soweit der Verkäufer den Mangel nicht arglistig verschwiegen hat.

 

11) Haftung

11.1 Der Verkäufer haftet für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nur mit dem Gesellschaftsvermögen​​​​​​​.

11.2 Im Fall einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

11.3 Schadenersatzansprüche wegen Personenschäden und Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen.​​​​​​​

11.4 Einschränkende Haftungsvereinbarungen aus Vertrag gelten auch für deliktsrechtliche Ansprüche des Kunden.​​​​​​​

11.5 Eine weitergehende Schadenersatzhaftung als nach den vorstehenden Regelungen ist ausgeschlossen. Rückgriffsansprüche des Kunden gegen den Verkäufer bestehen nur insoweit, als dieser mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängel- und Schadenersatzansprüche hinausgehende Vereinbarung getroffen hat. Die Haftung des Verkäufers ist ausgeschlossen, soweit der Kunde seinerseits die Haftung gegenüber seinem Abnehmer wirksam beschränkt hat.​​​​​​​​​​​​​​

11.6 Soweit die Haftung des Verkäufers eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

 

12) Verjährung

12.1 Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Ware, sowie die daraus entstehenden Schäden beträgt 1 Jahr. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen vorschreibt. Der Beginn der Verjährungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.​​​​​​​

12.2 Die Verjährungsfrist nach Absatz 1, Satz 1 gilt ferner nicht im Falle des Vorsatzes, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat, bei Schadenersatzansprüchen wegen Personenschäden oder Freiheitsverletzung einer Person, bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz und bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.​​​​​​​

12.3 Nacherfüllungsmaßnahmen hemmen weder die für die ursprüngliche Leistungserbringung geltende Verjährungsfrist, noch lassen sie die Verjährung neu beginnen.
 

13) Schutzrechte und Nutzungsverbot

Der Verkäufer behält sich an seinen Bildern, Texten und Wort-Bild-Marken alle Eigentumsund gewerblichen Schutz‐ und Urheberrechte vor. Eine Nutzung dieser Bilder, Texte und Wort-Bild-Marken durch den Kunden ist nur nach Zustimmung des Verkäufers zulässig.

 

14) Zurückbehaltung, Abtretung, Aufrechnung

14.1 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder bestritten aber entscheidungsreif ist. Ist die gelieferte Ware unstreitig mangelhaft, ist der Kunde zur Zurückbehaltung nur in dem Maße berechtigt, wie der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Mangelbeseitigung steht.

14.2 Eine Abtretung von Ansprüchen aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag durch den Kunden, insbesondere eine Abtretung etwaiger Mängelansprüche des Kunden, ist ausgeschlossen.​​​​​​​​​​​​​​

​​​​​​​14.3 Der Kunde ist zur Aufrechnung gegenüber Ansprüchen des Verkäufers nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.​​​​​​​

 

15) Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vertragssprache

15.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren.

15.2 Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

15.3 Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

16) Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung des Verkäufers, einsehbar unter https://www.kork-handel.de/datenschutz

 

​​​​​​​17) Kontaktdaten

AB Kork-Handel GmbH & Co. KG
Am Gänsacker 46
54298 Igel
Deutschland

Telefon: +49 (0)6501 - 987 92 90
​​​​​​​E-Mail: info@kork-handel.de